Reiseveranstalter sind nach geltendem niederländischen und europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern (gemäß § 513a des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und EU-Richtlinie 2015/2302).
Boat Bike Tours (Handelsregisternummer 3714 7084) ist in den Niederlanden unter der Nummer 3.734 als Teilnehmer an der unabhängigen Stiftung SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden) registriert. Diese Registrierung können Sie auf der Website der SGR überprüfen.
Die bei der SGR registrierten Reiseveranstalter fallen unter den in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Garantieschutz, den die SGR im Falle einer Insolvenz bietet. Dieser Garantieschutz beinhaltet, dass der Endverbraucher die im Voraus bezahlten Reisesummen erstattet werden, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auch der im Reisevertrag inbegriffene Transport ist durch diese Regelung gedeckt. Das bedeutet, dass eine Rückreise organisiert wird, wenn das Ziel der Reise erreicht ist bzw. die Reise angetreten wurde. Bei Buchung einer Reise erhalten alle Kunden von Boat Bike Tours (wenn diese Endverbraucher/Privatperson sind) mit der Buchungsbestätigung ein von der SGR an Boat Bike Tours ausgestelltes sog. „Garantiezertifikat für Pauschalreisen“
Obligatorische Selbstbeteiligung für Reisende ab dem 1. Februar 2021
Um die Absicherung durch den SGR-Garantiefonds auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist jeder Reisende (Endverbraucher) verpflichtet, pro Person und Buchung einen Beitrag von € 5,00 an den SGR-Garantiefonds zu zahlen.
Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro (SGR-Teilnehmer), bei dem die Reise gebucht wird, verrechnet diese Kosten entweder mit dem Reisepreis oder gibt den Beitrag separat auf der Rechnung und/oder der Buchungsbestätigung an. Der SGR-Teilnehmer, der die Zahlung entgegennimmt (Boat Bike Tours) überweist diesen Beitrag dann an SGR.
Hinweis: Diese deutsche Übersetzung zur SGR-Garantie ist keine offizielle Übersetzung der SGR. Die SGR kommuniziert nur auf Niederländisch und Englisch. Der niederländische Text zum SGR-Garantiesystem ist rechtsverbindlich.