Angepasste Anforderungen: 2G Pflicht für Reisen in Deutschland

Aufgrund der aktuellen Bedingungen bezüglich der die Corona-Pandemie und der behördlichen Auflagen gilt ab sofort bis auf weiteres die sog. 2G-Regelung für alle Reisen nach und innerhalb Deutschlands im Reisejahr 2022: Die Teilnahme ist nur für Reisende möglich, die zum Zeitpunkt der Reise vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind (mit einer gültigen Genesungsbescheinigung). Sollten sich die Rahmenbedingungen im Laufe des Jahres 2022 ändern und die Behörden die Auflagen anpassen, passen auch wir uns entsprechend an. Sofern bei Reiseantritt der 2G-Nachweis vom Gast nicht erbracht werden kann, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir berechtigt sind, Stornogebühren gemäß unseren Reisebedingungen zu berechnen. Wir empfehlen allen Gästen dringlich, sich auch zwischenzeitlich darüber zu informieren, ob die Auflagen der deutschen Bundesregierung sich ändern. Die Einhaltung der behördlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung jedes Reisenden.
Einschlägige und aktuelle Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie unter: https://www.boatbiketours.de/anpassung-an-das-coronavirus/

Update Partner Login
In der ersten Dezemberwoche wurde unser Reservierungssystem aktualisiert, wodurch sich das Verfahren für eine Reservierung über unser Partner-Login leicht geändert hat. Wir haben das Handbuch für die Reservierung im Tool dementsprechend angepasst und hochgeladen (Manual ist zu finden unter „Documents“ im Menü auf der linken Seite).

Die wichtigsten Änderungen sind:

Schritt 2a – Suche nach Touren

Da wir bei einer Reihe von Reisen sowohl eine geführte als auch eine nicht geführte (individuelle) Variante derselben Reise anbieten und die Suche im Tool nur nach Touren möglich ist, wurden die Namen dieser Reisen in das Handbuch aufgenommen. Dort werden nur die Touren mit zwei Varianten erwähnt.

Schritt 4 – Buchen Sie eine Kabine/ein zusätzliches Produkt

Vor dem Update konnten zusätzliche Produkte (z.B. Fahrräder, E-Bikes, Diäte oder Helme) pro Kabine angegeben werden, ab jetzt ist dies nur noch pro Passagier möglich. Anstatt mit den zusätzlichen Produkten zu beginnen, müssen diese Daten erst nach dem Ausfüllen der Passagierdaten eingegeben werden.

Nach dem Hinzufügen eines Fahrrads/E-Bikes muss dieses ebenfalls dem betreffenden Fahrgast zugewiesen werden.

Kurz gesagt: Geben Sie zuerst die Passagierdaten ein, fügen Sie dann das Fahrrad/E-Bike hinzu und kehren Sie dann zum Feld Passagierdaten zurück, um das Fahrrad/E-Bike zuzuordnen.

Die anderen Schritte im Verfahren und Handbuch/Manual bleiben unverändert.

Update: 16. Dezember 2021